AGB
1. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IMS - International Medical Seminars AG (IMS) als integrierender Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen IMS und ihren Kunden, insbesondere Teilnehmern an den Veranstaltungen. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nur dann integrierender Bestandteil der Vertragsbeziehung, wenn diese ausdrücklich durch IMS anerkannt sind.
2. Vertragspartner
Die vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen den Teilnehmern der Seminare, sofern sie diese selbst gebucht haben, und der IMS. Erfolgt die Buchung über Dritte, insbesondere institutionelle Kunden, einer Vielzahl von Teilnehmern (Gruppen) sind diese jeweils Vertragspartner.
3. Vertragsabschluss
Die Teilnehmeranmeldung erfolgt über ein Formular, das auf der Homepage der IMS zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin kann eine Anmeldung in geeigneter elektronischer Form, z. B. per E-Mail, erfolgen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch IMS gilt der Vertrag als geschlossen. Die Anmeldung ist dann verbindlich.
4. Preise
Die aktuellen Preise sind auf der Homepage der IMS sichtbar. Bei speziellen Offerten für Gruppen gelten die dort aufgeführten Preise. Preisänderungen sind nach Vertragsschluss weder von der IMS noch von dem Teilnehmer oder institutionellen Kunden möglich. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders beschrieben.
5. Zahlungskonditionen
Die Seminargebühren müssen nach der Anmeldung und Rechnungslegung unmittelbar auf das Konto der IMS einbezahlt werden. Bei kurzfristigen Anmeldungen kann eine Barzahlung, nach Rücksprache, vor Ort erfolgen. Teilnehmer, welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber der IMS bleibt dadurch bestehen.
Bei institutionellen Kunden gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsversand als vereinbart.
6. Abmeldung/Ummeldung/Nichterscheinen
Abmeldung:
Bei Abmeldung bis 30 Tage vor dem Seminarbeginn wird eine Umtriebsgebühr von CHF 100.- fällig. Diese wird mit der Rückerstattung der Teilnahmegebühr verrechnet.
Die Annullationsgebühr für eine spätere Abmeldung beträgt:
Abmeldung 29- 23 Tage vor Seminarbeginn 50% des Rechnungsbetrages
Abmeldung 23- 16 Tage vor Seminarbeginn 60% des Rechnungsbetrages
Abmeldung 15- 7 Tage vor Seminarbeginn 70% des Rechnungsbetrages
Abmeldung unter 7 Tage vor Seminarbeginn 80% des Rechnungsbetrages
Ummeldung:
Eine Ummeldung auf einen anderen Teilnehmer ist grundsätzlich möglich.
Bis 7 Tage vor dem Seminarbeginn beträgt die Umtriebsgebühr von CHF 100,-. Anschliessend beträgt die Umtriebsgebühr CHF 200,-
Nichterscheinen aus sonstigen Gründe:
Hier fallen die vollen Seminargebühren an.
Nichterscheinen wegen Krankheit oder Unfall:
Bei Einreichung eines ärztlichen Attestes innerhalb von 5 Tagen nach geplantem Ende des Kurses wird eine Umtriebsgebühr CHF 200,- fällig. Das geplante Seminar bzw. Seminarabschnitte können ohne weitere Kosten nachgeholt werden. Nichtinanspruchnahme wegen Krankheit oder Unfall einzelner Seminarteile führt nicht zu einer Ermässigung des Rechnungsbetrages.
7. Durchführung
Die Durchführung der Veranstaltungen sind von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Die IMS behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, die diese Teilnehmerzahl nicht erreichen, bis 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Verpflichtung gegenüber den Teilnehmern zu annullieren.
Bei einer Annullation durch die IMS werden bereits einbezahlte Seminargelder ohne jegliche zusätzliche Verpflichtungen innerhalb von 10 Arbeitstagen zurückerstattet.
8. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der von den Teilnehmern und Kunden erworbenen Dienstleistungen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht."
9. Absenzen-Regelung
Es können nur Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer die gesamte Veranstaltung anwesend war und ggf. das Abschlusstestat erfolgreich bestanden hat.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht. Sollten diese jedoch vereinbart werden, bedarf es zwingend der Schriftform.
11. Gerichtsstand
Es gilt schweizer Recht. Gerichtsstand ist Pfäffikon SZ.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.